Nagelpfleger-Maniküre Abu Dhabi - Arbeitsplätze und Gehalt, Wie finde ich einen job
Was ist das Gehalt - Nagelpfleger-Maniküre Abu Dhabi?
Wie finde ich einen job - Nagelpfleger-Maniküre Abu Dhabi?
Was sind die typischen Stellenanforderungen für diesen Beruf?
Nagelpfleger-Maniküre Abu Dhabi - Was sind die typischen Anforderungen oder Qualifikationen in Stellenausschreibungen?
Gehalt für den job: Nagelpfleger-Maniküre Abu Dhabi - USD 2905
Durchschnittsgehalt Abu Dhabi - USD 4092
Löhne werden in lokaler Währung gezahlt:: AED (VAE-Dirham)
Einfluss der Berufserfahrung auf das Gehalt:
Einsteiger: +27%
Mittlere Karrierearbeiter: +12%
Leitende Karrierearbeiter: -9%
Diagramm: (1) Gehalt - Nagelpfleger-Maniküre (2) Durchschnittsgehalt - Abu Dhabi
Diagramm: (1) Berufserfahrener (2) Mitte Laufbahn (3) Berufsanfänger
Gehalt - Nagelpfleger-Maniküre: (1) Abu Dhabi (2) Dubai (3) Schardscha
Leistungen an arbeitnehmer
Pensionsplan: Normalerweise nicht
Krankenversicherung: Normalerweise nicht
Interne und externe schulungen: Normalerweise nicht
Karriere entwicklungsplan für Mitarbeiter: Normalerweise nicht
Typische Arbeitsanforderungen
Erforderliches Bildungsniveau: Mittlere Schulabschluss
Zertifizierung: Wird vielleicht benötigt
Computerkenntnisse: Nicht nötig
Probezeit: Ja
Amtssprache: Arabisch
Fremdsprachenkenntnisse: Nicht nötig
Führerschein: Nicht nötig
Berufserfahrung: Auswirkungen auf das Gehalt - Mäßig
Art der Beschäftigung:
Vollzeit
Teilzeit
Arbeitnehmerüberlassung
Saisonabhängiger Job
Befristeter Vertrag
Freie Mitarbeit
Selbständigkeit
Andere
Industriesektor: gesundheitswesen
Arbeitszeit und bezahlter urlaub
Arbeitswoche: Sonntag - Donnerstag
Arbeitsstunden pro Woche: 40
Überstunden: Nein
Bezahlte Urlaubstage: 30 (Der Vertrag kann abweichen)
Bezahlte Feiertage: 10
Mittagspause: Normalerweise ja
Mittagspause dauer: 1 stunde
Flexible arbeitszeit: Normalerweise ja
Tipps zur Jobsuche für ausländische Staatsbürger
Ist eine Arbeitserlaubnis / Arbeitsvisum erforderlich? Erforderlich. Visum-Ausnahme: Bürger von Saudi-Arabien, Oman, Katar, Bahrain und Kuwait müssen im Gegensatz zu anderen ausländischen Arbeitnehmern kein Aufenthaltsvisum beantragen.
Erforderliches Sprachniveau in der Landessprache: Begrenztes Niveau
→ Siehe Gehälter für andere Berufe - Abu Dhabi
→ Siehe Gehälter für andere Berufe - Vereinigten Arabischen Emiraten
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