Sicherheitsbeauftragter Italien - Arbeitsplätze und Gehalt, Wie finde ich einen job
Was ist das Gehalt - Sicherheitsbeauftragter Italien?
Wie finde ich einen job - Sicherheitsbeauftragter Italien?
Was sind die typischen Stellenanforderungen für diesen Beruf?
Sicherheitsbeauftragter Italien - Was sind die typischen Anforderungen oder Qualifikationen in Stellenausschreibungen?
Die beliebtesten Locations, um einen Job zu finden, sind: Rom (Hauptstadt), Mailand, Bari, Triest, Neapel
Gehalt für den job: Sicherheitsbeauftragter Italien - USD 2001
Durchschnittsgehalt Italien - USD 2704
Löhne werden in lokaler Währung gezahlt:: EUR (Euro)
Einfluss der Berufserfahrung auf das Gehalt:
Einsteiger: +7%
Mittlere Karrierearbeiter: +14%
Leitende Karrierearbeiter: -16%
Diagramm: (1) Gehalt - Sicherheitsbeauftragter (2) Durchschnittsgehalt - Italien
Diagramm: (1) Berufserfahrener (2) Mitte Laufbahn (3) Berufsanfänger
Gehalt - Sicherheitsbeauftragter: (1) Italien (2) Frankreich (3) Deutschland
Gehalt - Italien: (1) Sicherheitsbeauftragter (2) Wachmann in der Bank (3) Leibwächter
Sicherheitsbeauftragter - Italien: Lohnsteuer
Leistungen an arbeitnehmer
Pensionsplan: Normalerweise ja
Krankenversicherung: Normalerweise ja
Interne und externe schulungen: Nein
Karriere entwicklungsplan für Mitarbeiter: Normalerweise ja
Typische Arbeitsanforderungen
Erforderliches Bildungsniveau: Mittlere Schulabschluss
Zertifizierung: Erforderlich
Computerkenntnisse: Notwendig
Probezeit: Normalerweise ja
Amtssprache: Italienisch
Fremdsprachenkenntnisse: Notwendig
Führerschein: Notwendig
Berufserfahrung: Auswirkungen auf das Gehalt - Gering
Art der Beschäftigung:
Vollzeit
Teilzeit
Nachtschicht
Praktikum
Industriesektor: sicherheit
Arbeitszeit und bezahlter urlaub
Arbeitswoche: Montag - Freitag
Arbeitsstunden pro Woche: 40
Überstunden: Normalerweise nicht
Bezahlte Urlaubstage: 20 (Der Vertrag kann abweichen)
Bezahlte Feiertage: 12
Mittagspause: Normalerweise nicht
Mittagspause dauer: 30 minuten
Flexible arbeitszeit: Nein
Tipps zur Jobsuche für ausländische Staatsbürger
Ist eine Arbeitserlaubnis / Arbeitsvisum erforderlich? EU-Bürger benötigen in der Regel keine Arbeitserlaubnis, um innerhalb der EU zu arbeiten, während Staatsangehörige anderer Länder in der Regel Arbeitserlaubnisse beantragen müssen.
Erforderliches Sprachniveau in der Landessprache: Begrenztes Niveau
Arbeitslosenrate Italien - 9.2%
Rentenalter Italien - 67
→ Siehe Gehälter für andere Berufe - Italien
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